GENEHMIGT:
Natalia Krukovskaya
Steuernummer (UNP) АН0008570
03.August 2026
ÖFFENTLICHES ANGEBOT
zur Erbringung entgeltlicher Dolmetscher-/Übersetzungsdienstleistungen
Natalia Krukovskaya, registriert als Steuerpflichtige für die Steuer auf berufliche Einkünfte zum 03. August 2026 (Steuernummer (UNP) AH0008570), nachfolgend als „Auftragnehmerin“ bezeichnet, veröffentlicht hiermit ein öffentliches Angebot (nachfolgend als „Vertrag“ bezeichnet) zur Erbringung von Dolmetscher-/Übersetzungsdienstleistungen.
Diese Vereinbarung legt das Verfahren für die Erbringung von Dienstleistungen durch die Auftragnehmerin fest und stellt gemäß Artikel 405 sowie Artikel 407 Absatz 2 des Zivilgesetzbuches ein öffentliches Angebot der Auftragnehmerin an eine unbestimmte Anzahl von Personen dar. Die Vereinbarung ist auf der Website
https://www.languageconnect.by veröffentlicht.
Die Annahme der Vereinbarung bedeutet die vorbehaltlose Zustimmung des Auftraggebers zu sämtlichen darin enthaltenen Bedingungen.
1. BEGRIFFE UND DEFINITIONEN 1.1. Die in dieser Vereinbarung verwendeten Begriffe und Definitionen haben folgende Bedeutung:
Annahme der Vereinbarung – die Vornahme einer der folgenden Handlungen durch den Auftraggeber, welche die vorbehaltlose Annahme der Bedingungen der Vereinbarung zum Ausdruck bringt:
- Bezahlung von Dienstleistungen (bei Leistung einer Vorauszahlung für Dienstleistungen);
- Übermittlung einer Anfrage zur Erbringung von Dienstleistungen.
Dolmetscher-/Übersetzungsdienstleistungen – mündliche (konsekutive) Dolmetscher- und schriftliche Übersetzungsdienstleistungen in und aus Fremdsprachen: Englisch, Deutsch und Russisch;
Abrechnungsstunde – eine unteilbare Einheit zur Berechnung des Umfangs mündlicher Übersetzungsdienstleistungen, entsprechend einem Zeitraum von 60 Minuten, während dessen dem Auftraggeber eine Fachkraft zur Verfügung gestellt wird.
2. GEGENSTAND DER VEREINBARUNG 2.1. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, auf Anfrage des Auftraggebers Dolmetscher-/Übersetzungsdienstleistungen (im Folgenden als „Dienstleistungen“ bezeichnet) zu erbringen, und der Auftraggeber verpflichtet sich, die von der Auftragnehmerin erbrachten Dienstleistungen abzunehmen und gemäß den in dieser Vereinbarung festgelegten Bedingungen zu vergüten.
2.2. Die Liste der zu erbringenden Dienstleistungen, deren Kosten, der Zeitrahmen für deren Erbringung sowie sonstige Bedingungen für die Leistungserbringung werden von der Auftragnehmerin in einer Rechnung aufgeführt. Die Begleichung der Rechnung durch den Auftraggeber gilt als vorbehaltlose Anerkennung der darin festgelegten Bedingungen für die Leistungserbringung.
2.3. Die Vergütung für Dienstleistungen im Rahmen dieser Vereinbarung erfolgt auf der Grundlage einer Rechnung durch Zahlung auf das hierin angegebene Bankkonto der Auftragnehmerin im Wege der 100-prozentigen Vorauszahlung, sofern in der Rechnung kein abweichendes Zahlungsverfahren festgelegt ist.
2.4. Zur Beauftragung einer Dienstleistung übermittelt der Auftraggeber der Auftragnehmerin eine Leistungsanfrage, die Folgendes enthält:
- den vollständigen Namen (oder Firmennamen) des Auftraggebers;
- eine Aufstellung der zu erbringenden Leistungen;
- Ort und Zeitpunkt der Leistungserbringung (bei Dolmetscherdienstleistungen: spätestens 3 (drei) Werktage vor dem Termin der Leistungserbringung).
Der Auftraggeber übermittelt die Anfrage über einen der folgenden elektronischen Kommunikationskanäle: Instant-Messaging-Apps (WhatsApp, Telegram, Viber), Instagram oder E-Mail
languageconnect7@gmail.com.
Die Auftragnehmerin antwortet spätestens am nächsten Werktag nach Eingang der Anfrage auf die Machbarkeit der Leistungserbringung und stellt dem Kunden, falls die Dienstleistung erbracht werden kann, eine Rechnung aus.
Die Leistungserbringung beginnt, sobald der Auftraggeber die Vorauszahlung gemäß Rechnung geleistet hat, sofern in der Rechnung nichts anderes angegeben ist.
2.5. Werden Dolmetscherdienstleistungen außerhalb der Stadt Minsk erbracht, so organisiert der Auftraggeber den Transport und trägt sämtliche Kosten für die Beförderung der Auftragnehmerin zum Leistungsort sowie für dessen Unterbringung und Verpflegung.
2.6. Werden Dolmetscherdienstleistungen außerhalb der Republik Belarus erbracht, so organisiert der Auftraggeber den Transport und trägt sämtliche Geschäftsreise- und Beförderungskosten der Auftragnehmerin für die Dauer der Leistungserbringung.
2.7. Der Zeitrahmen für die Erbringung von Dolmetscherdienstleistungen berechnet sich ab dem Zeitpunkt, zu dem der Fachkraft der Auftragnehmerin dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt wird, unabhängig davon, ob der Auftraggeber den Arbeitsumfang bereits bereitgestellt hat.
2.8. Im Streitfall gilt die Korrespondenz über elektronische Kommunikationswege als ausreichender Nachweis für alle getroffenen Vereinbarungen. Die Übermittlung einer Anfrage auf elektronischem Wege dient der Auftragnehmerin als offizielle Grundlage für die Aufnahme der Arbeiten an dieser Anfrage.
2.9. Der Auftraggeber ist berechtigt, den Auftrag durch Mitteilung an die Auftragnehmerin per E-Mail oder offiziellem Schreiben zu stornieren; er ist jedoch zur Vergütung des Arbeitsumfangs verpflichtet, der vor der Stornierung tatsächlich erbracht wurde.
2.10. Hat der Auftraggeber den Auftrag bestätigt und wurde dieser nicht schriftlich storniert, so sind die Dienstleistungen nach Fertigstellung der Übersetzung in voller Höhe zu vergüten.
2.11. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, die Dienstleistungen auf professionellem Niveau unter Einhaltung der sprachlichen Standards der Zielsprache zu erbringen und die fertige Arbeit (mit Ausnahme von Dolmetscherdienstleistungen) bis zu dem mit dem Auftraggeber vereinbarten Termin zu liefern.
2.12. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, vom Auftraggeber ein Terminologie Glossar anzufordern, das eine Liste der in den Ausgangsmaterialien verwendeten Fachbegriffe, Abkürzungen oder Akronyme enthält. Sollte der Auftraggeber kein Glossar oder sonstige Referenzmaterialien (wie z. B. Produktbroschüren, bereits fertiggestellte Übersetzungen – sofern vorhanden – oder sonstige textliche Referenzunterlagen) zur Verfügung stellen, so stützt sich die Auftragnehmerin bei der Durchführung der Übersetzung ausschließlich auf seine eigene Erfahrung und sein Fachwissen und verwendet nach eigenem Ermessen unter Berücksichtigung des Kontexts Terminologie aus Wörterbüchern. In diesem Fall werden keine Ansprüche wegen mehrdeutiger Auslegungen oder Missverständnissen anerkannt, die sich aus der Übersetzung von Eigennamen oder ähnlichen Elementen ergeben.
2.13. Die Auftragnehmerin haftet nicht für Übersetzungsmängel, die auf mangelhafte Qualität, Fehler oder Unvollständigkeit des Ausgangstextes oder auf vom Auftraggeber bereitgestellte fehlerhafte oder unrichtige Terminologie zurückzuführen sind.
3. RECHTE UND PFLICHTEN DER PARTEIEN
3.1. Die Auftragnehmerin ist verpflichtet:
3.1.1. dem Auftraggeber die Dienstleistungen in dem zwischen den Parteien vereinbarten Umfang und zu den vereinbarten Bedingungen zu erbringen;
3.1.2. auf eine Anfrage des Auftraggebers nach Dienstleistungen spätestens am ersten auf den Eingang der Anfrage folgenden Werktag zu reagieren.
3.2. Die Auftragnehmerin ist berechtigt:
3.2.1. vom Auftraggeber ein Glossar anzufordern, das eine Liste der in den Ausgangsmaterialien verwendeten Fachbegriffe, Abkürzungen oder Akronyme enthält. Die Auftragnehmerin ist verpflichtet, das bereitgestellte Terminologie Glossar bei der Ausführung der Arbeiten zu verwenden. Werden kein Glossar und keine sonstigen Referenzmaterialien zur Verfügung gestellt, so stützt sich die Auftragnehmerin ausschließlich auf seine eigene Erfahrung und sein Fachwissen und verwendet nach eigenem Ermessen Übersetzungen von Begriffen aus öffentlich zugänglichen oder Fachwörterbüchern. Mangels eines Glossars behält sich die Auftragnehmerin das Recht vor, sich bezüglich der Übersetzung von branchenspezifischen Fachbegriffen, Abkürzungen und Akronymen mit dem Auftraggeber abzustimmen. Sollte der Auftraggeber keinen genehmigten Begriff oder keine genehmigte Abkürzung bereitstellen, ist die Auftragnehmerin berechtigt, unter Berücksichtigung des Kontexts eine der in den genannten Wörterbüchern aufgeführten Übersetzungen des Begriffs zu verwenden;
3.2.2. die Erbringung der Dienstleistungen einseitig abzulehnen, sofern der Auftraggeber spätestens einen (1) Werktag vor dem geplanten Termin der Leistungserbringung benachrichtigt wird und etwaige für die Dienstleistungen erhaltene Vorauszahlungen an den Auftraggeber zurückerstattet werden;
3.3. Der Auftraggeber ist verpflichtet:
3.3.1. die Dienstleistungen der Auftragnehmerin zu vergüten;
3.3.2. zum vereinbarten Zeitpunkt und am vereinbarten Ort für die Erbringung der Dienstleistungen zu erscheinen;
3.3.3. sofern der Auftraggeber spezifische Anforderungen hinsichtlich der Verwendung von Fachterminologie bei der Übersetzung hat, diese bei Auftragserteilung anzugeben und der Auftragnehmerin ein Glossar zur Verfügung zu stellen.
3.4. Der Auftraggeber ist berechtigt:
3.4.1. vor der Abnahme des Auftrags und der Unterzeichnung der Empfangsbestätigung eine begründete Beanstandung hinsichtlich der Qualität der Dienstleistungen an die Auftragnehmerin zu richten; wird der fertiggestellte Auftrag per E-Mail, Instant Messenger oder Instagram übermittelt, ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb von 24 Stunden nach Absendung der Nachricht durch die Auftragnehmerin eine begründete Beanstandung hinsichtlich der Qualität der Dienstleistungen vorzubringen. Die Beanstandung muss konkrete Anmerkungen des Auftraggebers zur Qualität der erbrachten Dienstleistungen unter Angabe der Sachmängel enthalten. Sollte sich die Beanstandung des Auftraggebers hinsichtlich der Übersetzungsqualität als berechtigt erweisen, hat die Auftragnehmerin die Mängel auf eigene Kosten zu beheben. Diese Vereinbarung sieht keine Vergütung der Auftragnehmerin für Dienstleistungen vor, die der Auftraggeber im Zusammenhang mit der eigenständigen Mangelbehebung erbringt, auch nicht in Form von Preisnachlässen.
3.4.2. die angebotenen Dienstleistungen abzulehnen, indem die Auftragnehmerin spätestens 1 (einen) Werktag vor dem Termin der Leistungserbringung benachrichtigt wird; in diesem Fall wird die vom Auftraggeber geleistete Vorauszahlung abzüglich der von der Auftragnehmerin entstandenen Aufwendungen sowie der Kosten (oder eines Teils der Kosten) für tatsächlich bereits erbrachte Dienstleistungen an den Auftraggeber zurückerstattet.
4. KOSTEN DER DIENSTLEISTUNGEN UND ZAHLUNGSVERFAHREN
4.1. Die Kosten für die im Rahmen dieser Vereinbarung erbrachten Dienstleistungen richten sich nach Umfang, Art und Dauer der vom Auftraggeber beauftragten Dienstleistungen und werden von der Auftragnehmerin in der Rechnung ausgewiesen. Die Währung für die von einem Nichtansässigen erbrachten Dienstleistungen ist in der Rechnung angegeben.
4.2. Auf der Grundlage der von der Auftragnehmerin ausgestellten Rechnung hat der Auftraggeber die Zahlung für die Dienstleistungen in Höhe von 100 % des Rechnungsbetrags zu leisten. Die Rechnung ist 10 (zehn) Kalendertage lang gültig. Die Restzahlung für die erbrachten Dienstleistungen, einschließlich etwaiger von der Auftragnehmerin zusätzlich oder als Nebenleistung erbrachter Dienste, ist bei Lieferung des Auftrags fällig; erfolgt die Übermittlung des fertiggestellten Auftrags per E-Mail, Instant Messenger oder Instagram, so ist die Zahlung innerhalb von 3 (drei) Kalendertagen nach Rechnungsstellung durch die Auftragnehmerin zu leisten.
Vom Auftraggeber gemäß den Ziffern 2.5 und 2.6 der Vereinbarung zu erstattende Auslagen sind vom Auftraggeber entweder direkt zu begleichen oder spätestens am Tag nach deren Entstehen an die Auftragnehmerin zu überweisen.
4.3. Die Bezahlung bestellter Dienstleistungen ohne Rechnung der Auftragnehmerin ist nicht zulässig.
4.4. Die Auftraggeber, die juristische Personen sind, haben die bestellten Dienstleistungen durch bargeldlose Überweisung auf das Bankkonto der Auftragnehmerin zu bezahlen, und zwar gemäß den in der ausgestellten Rechnung aufgeführten Angaben und Zahlungsinformationen.
4.5. Die Auftraggeber, die Privatpersonen sind, haben die bestellten Dienstleistungen durch bargeldlose Banküberweisung auf das Bankkonto der Auftragnehmerin gemäß der Rechnung oder durch Barzahlung zu begleichen.
4.6. Der Auftraggeber verpflichtet sich, der Auftragnehmerin eine Kopie des Zahlungsbelegs, der die Zahlung bestätigt, per E-Mail an
languageconnect7@gmail.com oder über einen in der Rechnung der Auftragnehmerin angegebenen Messenger-Dienst bzw. Instagram-Account zu übermitteln. Die Auftragnehmerin ist erst nach Erhalt der Zahlungsbestätigung des Auftraggebers zur Leistungserbringung verpflichtet, sofern in der Rechnung nichts anderes festgelegt ist.
4.7. Die Parteien vereinbaren, dass die Bestimmungen von Artikel 770 des Zivilgesetzbuches der Republik Belarus auf das Vertragsverhältnis im Rahmen dieser Vereinbarung keine Anwendung finden; für die Nutzung eines Handelskredits in Bezug auf die Vorauszahlung fallen keine Zinsen an, und es werden keine solchen gezahlt.
5. VERFAHREN FÜR DIE ÜBERGABE UND ABNAHME VON DIENSTLEISTUNGEN
5.1. Die Dienstleistungen gelten als erbracht:
5.1.1. bei Dolmetscherdienstleistungen – mit Ablauf des Zeitraums, in dem der Auftraggeber begleitet wurde;
5.1.2. bei schriftlichen Übersetzungsdienstleistungen – mit der Übergabe des Auftrags an den Auftraggeber oder der Übermittlung der Auftragsunterlagen über elektronische Kommunikationswege;
5.2. Die ordnungsgemäße Erbringung der Dienstleistungen im Rahmen dieser Vereinbarung wird vom Auftraggeber durch Unterzeichnung eines Übergabe- bzw. Empfangsprotokolls bestätigt, das die Auftragnehmerin dem Auftraggeber bei der Auftragsübergabe aushändigt; erfolgt der Versand des fertiggestellten Auftrags per E-Mail oder Instant Messenger, so gilt diese Bestätigung durch Nachweise als erbracht, die den Versand der Nachricht durch die Auftragnehmerin an die vom Auftraggeber angegebenen Kontaktdaten belegen.
5.3. Sofern keine Beanstandungen hinsichtlich der von der Auftragnehmerin erbrachten Dienstleistungen vorliegen, hat der Auftraggeber den Auftrag abzunehmen und die Empfangs- bzw. Lieferbestätigung unverzüglich zu unterzeichnen, nachdem er bei Übergabe des Auftrags Vollständigkeit und Qualität der Dienstleistungen überprüft hat.
5.4. Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass das Unterlassen schriftlicher Beanstandungen bezüglich der von der Auftragnehmerin erbrachten Dienstleistungen bei Erhalt des Auftrags (sei es durch Unterzeichnung der Empfangs-/Lieferbestätigung oder durch Erhalt des fertiggestellten Auftrags per E-Mail, Instant Messenger oder Instagram) als eindeutige Bestätigung des Auftraggebers gilt, dass die Dienstleistungen von der Auftragnehmerin fristgerecht, vollständig und ordnungsgemäß erbracht wurden.
5.5. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, gemäß dem Beschluss Nr. 13 des Finanzministeriums der Republik Belarus vom 12. Februar 2018 einseitig Bescheinigungen über die erbrachten Dienstleistungen auszustellen, und hat eine solche Bescheinigung auf Anfrage des Auftraggebers (einer juristischen Person oder eines Einzelunternehmers) vorzulegen.
5.6. Die Auftragnehmerin hat dem Auftraggeber spätestens an dem Tag, an dem die Leistungserbringung abgeschlossen ist, einen in der mobilen Applikation „Steuer auf berufliche Einkünfte“ (Professional Income Tax) generierten Beleg zu übermitteln (unter der Voraussetzung, dass die Zahlung des Auftraggebers eingegangen ist).
6. HAFTUNG DER PARTEIEN6.1. Für die Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäße Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung haftet die jeweils verantwortliche Partei nach den geltenden Rechtsvorschriften der Republik Belarus, vorbehaltlich der in dieser Vereinbarung festgelegten besonderen Bestimmungen.
6.2. Die Auftragnehmerin ist von der Haftung für Schäden befreit, die dem Auftraggeber direkt oder indirekt infolge einer nicht ordnungsgemäßen Erfüllung der Bestimmungen dieser Vereinbarung durch den Auftraggeber entstehen.
6.3. Die Vertragsparteien vereinbaren vorbehaltlos, dass der Höchstbetrag des Schadensersatzes, der von der Auftragnehmerin gefordert werden kann, auf den Betrag der vom Auftraggeber bezahlten Dienstleistungen begrenzt ist, deren Nichterbringung oder nicht ordnungsgemäße Erbringung zu dem Schaden geführt hat.
6.4. Die in Ziffer 7.3 dieser Vereinbarung vorgesehene Haftungsbeschränkung der Auftragnehmerin gilt nicht in Fällen, in denen:
6.4.1. Der Umfang der Haftung für die jeweilige Verpflichtung oder Vertragsverletzung richtet sich nach dem Recht der Republik Belarus.
6.4.2. Die Nichterfüllung oder mangelhafte Erfüllung der Verpflichtungen der Auftragnehmerin aus diesem Vertrag beruht auf dessen direktem Vorsatz.
6.5. Der Auftraggeber trägt die alleinige Verantwortung für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der die Auftragnehmerin zur Verfügung gestellten Informationen, die für die ordnungsgemäße Erbringung der Dienstleistungen erforderlich sind.
6.6. Die Auftragnehmerin gewährleistet Folgendes:
- die Dienstleistungen werden von der Auftragnehmerin eigenständig erbracht;
- die Auftragnehmerin hat vor Abschluss dieser Vereinbarung die gesetzlichen Voraussetzungen für die Anwendung der Steuer auf Berufseinkünfte erfüllt;
- der Auftraggeber ist kein Arbeitgeber der Auftragnehmerin, die Auftragnehmerin hat keinen Arbeitgeber, oder die im Rahmen dieser Vereinbarung erbrachten Dienstleistungen stehen in keinem Zusammenhang mit den arbeitsvertraglichen Pflichten der Auftragnehmerin gegenüber einem Arbeitgeber;
- die Auftragnehmerin stellt dem Auftraggeber spätestens zum Zeitpunkt der Leistungserbringung (vorbehaltlich des Zahlungseingangs beim Auftraggeber) einen über die mobile App „Steuer auf Berufseinkünfte“ (Professional Income Tax) generierten Beleg zur Verfügung.
7. HÖHERE GEWALT 7.1. Die Parteien sind von der Haftung für die teilweise oder vollständige Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung befreit, wenn diese Nichterfüllung auf Umstände höherer Gewalt zurückzuführen ist, die nach Abschluss dieser Vereinbarung infolge außergewöhnlicher Ereignisse eingetreten sind, welche die Parteien weder vorhersehen noch durch angemessene Maßnahmen abwenden konnten.
7.2. Zu den Fällen höherer Gewalt zählen Ereignisse, die außerhalb der Kontrolle einer Partei liegen und für die diese keine Haftung übernimmt, wie zum Beispiel: Krieg, Aufruhr, Streik, Erdbeben, Überschwemmung, Feuer, Unwetter oder sonstige Naturkatastrophen, Regierungsbeschlüsse, Anordnungen (Dekrete) staatlicher Stellen und Amtsträger sowie Gesetze oder sonstige Rechtsvorschriften zuständiger Behörden, die nach Abschluss dieser Vereinbarung erlassen wurden und die Erfüllung der in dieser Vereinbarung festgelegten Verpflichtungen unmöglich machen sowie Maßnahmen staatlicher oder kommunaler Behörden und Verwaltungsorgane oder deren Vertreter, die die Erfüllung der Bestimmungen dieser Vereinbarung behindern, und sonstige unvorhergesehene Umstände – einschließlich, aber nicht beschränkt auf Störungen im kommunalen Stromnetz, technische Probleme an Internet-Transitknotenpunkten sowie sonstige Beeinträchtigungen des Betriebs von Datenübertragungsnetzen, die außerhalb der Kontrolle der Parteien liegen.
7.3. Im Falle höherer Gewalt, die die Erfüllung der Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung verhindert, verlängert sich die Frist zur Erfüllung dieser Verpflichtungen um einen Zeitraum, der der Dauer der betreffenden Umstände sowie der zur Beseitigung ihrer Folgen erforderlichen Zeit entspricht, jedoch um maximal 60 (sechzig) Kalendertage.
7.4. Sollten Umstände höherer Gewalt über den in Ziffer 7.3 dieser Vereinbarung genannten Zeitraum hinaus andauern oder sollte für beide Parteien bereits bei Eintritt dieser Umstände erkennbar sein, dass sie über diesen Zeitraum hinaus fortbestehen werden, so verpflichten sich die Parteien, Möglichkeiten für eine alternative Durchführung dieser Vereinbarung oder für deren Beendigung ohne Schadensersatzleistung zu erörtern.
8. MITTEILUNGEN UND BENACHRICHTIGUNGEN8.1. Die Parteien vereinbaren, die Rechtsgültigkeit von Dokumenten, die über elektronische Kommunikationswege (E-Mail, Instant-Messaging-Apps sowie Instagram, wie in den Kontaktdaten der Auftragnehmerin angegeben) übermittelt werden, vorbehaltlos als gleichwertig mit Dokumenten anzuerkennen, die in einfacher Schriftform auf Papier erstellt wurden.
8.2. Die Parteien vereinbaren vorbehaltlos, dass sämtliche Korrespondenz, Mitteilungen und Benachrichtigungen sowie die Übermittlung der ausgeführten Bestellung, die an die vom Auftraggeber bei der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse, das Messenger-Konto oder das Instagram-Konto gesendet werden, als ordnungsgemäß an den Empfänger zugestellt gelten.
9. PERSONENBEZOGENE DATEN9.1. Der Auftraggeber bestätigt die Richtigkeit der bereitgestellten personenbezogenen Daten und erklärt sich damit einverstanden, sämtliche nachteiligen Folgen zu tragen, die sich aus der Angabe von Daten ergeben, die nicht der Realität entsprechen.
9.2. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass die Auftragnehmerin personenbezogene Daten zum Zwecke des Abschlusses und der Erfüllung des Vertrags unter Anwendung der folgenden möglichen Verfahren verarbeitet: Erhebung, Aufzeichnung (einschließlich auf elektronischen Datenträgern), Systematisierung, Zusammenstellung, Speicherung, Erstellung von Verzeichnissen, Aktualisierung (Aktualisierung, Änderung), Abruf, Verwendung, Übermittlung (Bereitstellung, Gewährung von Zugriff), Anonymisierung, Sperrung, Löschung, Vernichtung sowie grenzüberschreitende Übermittlung personenbezogener Daten, ebenso wie die Vornahme sonstiger Handlungen im Zusammenhang mit den personenbezogenen Daten des Kunden gemäß der geltenden Gesetzgebung der Republik Belarus. Die Verarbeitung erfolgt sowohl unter Einsatz als auch ohne Einsatz von Automatisierungswerkzeugen.
9.3. Die Liste der personenbezogenen Daten, die im Zusammenhang mit dem Abschluss und der anschließenden Erfüllung des Vertrags verarbeitet werden, umfasst folgende Daten: vollständiger Name; Geburtsdatum; Kontaktdaten, einschließlich (aber nicht beschränkt auf) Telefonnummer und E-Mail-Adresse; Fotografien; Nachrichtendaten sowie sonstige Daten, die der Auftraggeber zum Zwecke der Durchführung der Übersetzung bereitstellt.
9.4. Nach Ablauf der gesetzlich festgelegten Aufbewahrungsfristen und sofern keine sonstigen Gründe für die Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 2 des Gesetzes „Über personenbezogene Daten“ sowie sonstiger Rechtsvorschriften vorliegen, trifft die Auftragnehmerin Maßnahmen zur Einstellung der Verarbeitung personenbezogener Daten sowie zur Löschung oder Sperrung dieser Daten.
10. LAUFZEIT DER VEREINBARUNG SOWIE VERFAHREN ZU DEREN BEENDIGUNG UND ÄNDERUNG 10.1. Diese Vereinbarung gilt als geschlossen mit der Gutschrift von Geldern auf dem Bankkonto der Auftragnehmerin, der Übergabe von Bargeld an die Auftragnehmerin gemäß einer von diesem ausgestellten Rechnung (im Falle einer Vorauszahlung) oder der Ausstellung einer Rechnung durch die Auftragnehmerin (im Falle der Vergütung von Dienstleistungen nach deren Erbringung).
10.2. Diese Vereinbarung bleibt in Kraft, bis die Parteien ihre Verpflichtungen vollständig erfüllt haben.
10.3. Diese Vereinbarung kann wie folgt beendet werden:
10.3.1. durch Vereinbarung der Parteien;
10.3.2. einseitig auf Initiative der Auftragnehmerin, falls der Auftraggeber seine Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung nicht erfüllt, oder in der in Ziffer 3.2.2 der Vereinbarung vorgeschriebenen Weise;
10.3.3. einseitig auf Initiative des Auftraggebers im Falle der Nichterfüllung der Verpflichtungen der Auftragnehmerin aus dieser Vereinbarung oder in der in Ziffer 3.4.2 der Vereinbarung vorgeschriebenen Weise.
10.4. Der Auftraggeber erklärt sich vorbehaltlos damit einverstanden, dass er im Falle einer Beendigung dieser Vereinbarung gemäß Ziffer 10.3.1 oder Ziffer 10.3.2 das Recht verliert, von der Auftragnehmerin die Rückerstattung von für die Dienstleistungen gezahlten Beträgen zu verlangen, selbst wenn die Laufzeit dieser Dienstleistungen noch nicht abgelaufen ist.
10.5. Die Auftragnehmerin behält sich das Recht vor, die Bedingungen dieser Vereinbarung ohne Zustimmung des Auftraggebers und ohne vorherige Ankündigung zu ändern. Die neue Fassung dieser Vereinbarung tritt mit ihrer Veröffentlichung auf der Website in Kraft. Die aktuelle Fassung dieser Vereinbarung ist jederzeit unter der Webseite
https://www.languageconnect.by abrufbar.
11. STREITBEILEGUNG 11.1. Die Parteien verpflichten sich, alle Streitigkeiten und Meinungsverschiedenheiten im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung auf dem Verhandlungsweg beizulegen.
11.2. Sollte es den Parteien nicht gelingen, alle strittigen Fragen auf die in Ziffer 11.1 dieser Vereinbarung vorgesehene Weise beizulegen, so sind alle aus dieser Vereinbarung resultierenden Streitigkeiten – einschließlich solcher, die sich auf deren Abschluss, Änderung, Beendigung, Erfüllung oder Ungültigkeit beziehen – im Wege eines gerichtlichen Verfahrens nach den Rechtsvorschriften der Republik Belarus zu entscheiden. Für die Entscheidung über Streitigkeiten ist das Gericht am Sitz der Auftragnehmerin zuständig, sofern die Rechtsvorschriften der Republik Belarus nichts anderes vorsehen.
12. SONSTIGE BESTIMMUNGEN12.1. Mit Abschluss dieser Vereinbarung erklärt der Auftraggeber hiermit, dass:
12.1.1. der Inhalt seiner Bestellung nach seinem besten Wissen nicht gegen die Rechtsvorschriften der Republik Belarus verstößt und keine Rechte oder berechtigten Interessen Dritter, einschließlich geistiger Eigentumsrechte, verletzt;
12.1.2. die von ihm bei der Bestellung der Dienstleistungen gemachten Angaben vollständig, wahrheitsgemäß und korrekt sind;
12.1.3. er erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass bestimmte Informationen, die er bei der Auftragserteilung für die Erbringung von Dienstleistungen bereitstellt, gemäß den gesetzlichen Bestimmungen der Republik Belarus für Dritte zugänglich sein können.
ANGABEN ZUR AUFTRAGNEHMERIN:
Natalia Krukovskaya
Steuernummer (UNP) AH0008570
E-Mail:
languageconnect7@gmail.com +375 (29) 294 3179 (WhatsApp, Telegram, Viber), Instagram
Bankverbindung: IBAN BY58AKBB30140032031930070000, BIC AKBBBY2X JSC „ASB Belarusbank“, Minsk, Belarus